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BGE


Juria novit Curia. Davon geht die jur. Wissenschaft aus. Hält sich das Bundesgericht (BG) daran?

(keine "obiter dicta") Befolgt das BG diesen Grundsatz? ......Keine überflüssige Ausführungen?


Uteil des BGer:


Erläuterungen:

Schlussfolgerungen und Anträge:



Alle am Beschwerdeverfahren Beteiligten haben die Bescherdebefugnis der Beschwerdeführen-den (BF) nicht in Frage gestellt. Auch das BG kommt zu diesem Ergebnis; Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb es in ausufernden Sätzen darlegt, dass die Beschwerde-befugnis erfüllt ist.

Das BG ist von der ihr vorgesetzten Aufichtsbehörde verbindlich anzuweisen, ausschliesslich jene Rechtsfragen eingehend zu besprechen, die von den Parteien selbst kontrovers beurteilt werden oder offen-sichtlich einer rechtlichen Klärung bedürfenda schau mal